Achtung Frist GEMA-Erstattungsanträge für 2021 nur noch bis 10. Juni 2021 möglich!
wie wir Ihnen bereits mehrfach berichtet haben, konnte die Bundesvereinigung Musikveranstalter e.V. (BVMV) auch auf Betreiben des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. (BA) in Gesprächen mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erreichen, dass für den Zeitraum, in dem die Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen mussten, für alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge die GEMA-Vergütungen entfallen.